Allgemeine Geschäftsbedingungen (Gültig ab 01.01.2024)
1. Allgemeines
Die
«Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Aconel
(Swiss) AG» («AGB») gelangen zur Anwendung soweit für eine bestimmte
Dienstleistung oder für bestimmte Kundengruppen keine abweichende
Regelung besteht.
2. Leistungen ACO
Allgemein
Über den Umfang sowie die spezifischen Nutzungsbedingungen der einzelnen Dienstleistungen (Dienste und Zusatzdienste) der Aconel (Swiss) AG («ACO») geben die aktuellen Broschüren, die Angebotsbedingungen und die Webseite von ACO Auskunft. ACO kann zur Leistungserbringung Dritte beiziehen.
Es besteht kein Anspruch der Kunden auf eine bestimmte Ausgestaltung der ACO Infrastruktur oder auf die Beibehaltung von darüber zugänglichen Dienstleistungen. ACO ist jederzeit berechtigt, mit angemessener Vorankündigung das Erbringen einer Dienstleistung entschädigungslos einzustellen.
Unterhalt
ACO besorgt den Unterhalt ihrer Infrastruktur. Sie behebt während den Betriebszeiten Störungen, welche in ihrem Einflussbereich liegen, innert angemessener Frist. Wird ACO wegen Störungen in Anspruch genommen, deren Ursache nicht in ihrer Infrastruktur liegt, können die Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden. ACO ist berechtigt, den Betrieb zwecks Behebung von Störungen, Durchführung von Wartungsarbeiten, Einführung neuer Technologien usw. zu unterbrechen oder einzuschränken.
Verzeichnis
ACO oder von ihr beauftragte Dritte tragen auf Wunsch des Kunden dessen Angaben in ein Verzeichnis ein. Es besteht keine Verpflichtung, die von Kunden für den Eintrag angegebenen Daten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Werbung
Wer keine Werbemitteilungen wünscht, kann in seinen Einträgen eine Adresssperrung, gekennzeichnet mit einem Stern (*), verlangen. Die Adresse wird nur Dritten weiter gegeben, die Verzeichnisse herstellen. Nicht als Dritte gelten andere Gesellschaften der ACO Gruppe sowie Anbieter von Leistungen, die der Kunde über das Netz bezieht. Auch im Falle einer Adresssperrung kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Kunde von Drittpersonen Werbeanrufe oder Werbemitteilungen erhält. Die Verantwortung hierfür liegt beim Anrufenden bzw. Absender der Mitteilung.
Sperrsets
Der Kunde kann bei der Hotline die Sperrung von Mehrwertdiensten veranlassen, die über das ACO Netz bezogen und auf der ACO Rechnung belastet werden (insb. 090x-Nummern und SMS/MMS-Kurznummern). Die Sperrung kann jeweils alle entsprechenden Mehrwertdienste oder nur diejenigen zur Erwachsenenunterhaltung umfassen.
3. Leistungen des Kunden
Bezahlung
Der Kunde ist für eine fristgerechte Bezahlung der bezogenen Leistungen verantwortlich.
Passwörter etc.
Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter, Identifikationscodes, Login Daten, PIN- und PUK-Codes etc. sicher zu verwahren und niemandem zugänglich zu machen.
Rechts- und vertragskonforme Benutzung
Die Dienstleistungen sind bei Privatkunden ausschliesslich für den üblichen Privatkundengebrauch, bei Geschäftskunden ausschliesslich für den üblichen Geschäftskunden- Gebrauch bestimmt. Sie dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von ACO für spezielle Anwendungen oder für das Anbieten von Fernmeldediensten eingesetzt werden. Der Kunde ist für die rechts- und vertragskonforme Benutzung seiner Dienstleistungen verantwortlich. Als rechts- bzw. vertragswidrig gelten namentlich
> Unlautere Massenwerbung (Spam)
> Belästigen oder Beunruhigen von Dritten
> Behinderung Dritter bei der Benutzung von Fernmeldediensten
> Hacking (Eindringversuche etc.), Ausspionieren anderer Internetbenutzer oder von deren
Daten und betrügerische Angriffe (Phishing)
> Schädigen oder Gefährden der Fernmeldeinfrastruktur oder der Geräte Dritter durch schädliche Software
> Übermittlung oder Zugänglich machen rechtswidriger Inhalte
Bestehen Anzeichen einer rechts- oder vertragswidrigen Nutzung, ist der Kunde verpflichtet, ACO Auskunft über die Nutzung zu erteilen.
Verantwortung für den Inhalt
Der Kunde ist für den Inhalt der Informationen (Sprache, Daten in jeglicher Form) verantwortlich, den er von ACO übermitteln oder bearbeiten lässt oder den er allenfalls Dritten zugänglich macht.
Verantwortung für Benutzung der Anschlüsse
Der Kunde ist für jede Benutzung seiner Anschlüsse, auch für eine solche durch Drittpersonen,
verantwortlich. Er hat insbesondere alle infolge Benutzung seiner Dienstleistungen in Rechnung gestellten Beträge zu bezahlen. Dies gilt auch für Waren oder Dienstleistungen, welche über seine Anschlüsse bezogen oder bestellt wurden. Stellt der Kunde die von ACO bezogenen Dienstleistungen Minderjährigen zur Verfügung, ist er für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen verantwortlich. ACO stellt – im Rahmen der technischen Möglichkeiten – Sperrmöglichkeiten zur Verfügung.
4. Einrichtungen beim Kunden/Endgeräte
Allgemein
Der Kunde erstellt, unterhält und entfernt (bei Bezugsende) rechtzeitig und auf seine Kosten die notwendige Infrastruktur (Geräte, Hardware, Software etc). Die Benützung der Dienstleistungen setzt den Einsatz geeigneter – z.T. von ACO vorbestimmter – Geräte durch den Kunden voraus. Er ist für die Anschaffung, Einrichtung, Funktionstüchtigkeit und Rechtskonformität seiner Infrastruktur selber verantwortlich. ACO gewährt dem Kunden keinen Investitionsschutz.
Fernwartung
ACO ist berechtigt, zwecks Konfiguration, Wartung oder Optimierung bzw. Erweiterung ihrer Dienstleistungen über das Fernmeldenetz auf die für den Dienstleistungsbezug eingesetzten Infrastruktur zuzugreifen und dort vorhandene technische Daten bzw. Software einzusehen, zu verändern, zu aktualisieren oder zu löschen. Im Rahmen der Fernwartung erhält ACO Einblick in diejenigen Dateien des Kunden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Konfiguration des Geräts sowie der Dienstleistungen stehen. ACO haftet nicht für nach der Fernwartung auftretende allfällige Schäden an der Infrastruktur des Kunden, sofern diese nicht nachweislich durch die Fernwartung von ACO verschuldet worden sind.
Schutzmassnahmen
Der Kunde schützt seine Infrastruktur und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte. Er ergreift – entsprechend dem Stand der Technik – Massnahmen, um zu verhindern, dass seine Infrastruktur für die Verbreitung von rechtswidriger oder sonst wie schädliche Inhalte (insb. unlautere Massenwerbung (Spam), betrügerische Nachrichten (Phishing Mails/SMS), betrügerische Internetseiten (z.B. gefälschte Login-Seiten), schädliche Software (Viren, Trojanische Pferde, Würmer etc.)) verwendet wird. Schädigt oder gefährdet ein Gerät des Kunden eine Dienstleistung, einen Dritten oder die Anlagen von ACO oder Dritten oder verwendet er nicht zugelassene Geräte, kann ACO ohne Vorankündigung und entschädigungslos ihre Leistungserbringung einstellen, das Gerät des Kunden vom Fernmeldenetz trennen und Schadenersatz fordern.
Geräte im Eigentum von ACO
Stellt ACO ein Gerät miet- oder leihweise zur Verfügung, bleibt es während der gesamten Bezugsdauer im Eigentum von ACO. Die Begründung von Pfand- und Retentionsrechten zugunsten Dritter an ihm ist ausdrücklich wegbedungen. Im Falle von Pfändung, Retention oder Verarrestierung ist der Kunde verpflichtet, ACO unverzüglich zu informieren und das zuständige Betreibungs- bzw. Konkursamt auf das Eigentum von ACO hinzuweisen. Bei Beendigung des Dienstleistungsbezugs ist der Kunde verpflichtet, das Gerät unbeschädigt und innerhalb der von ACO gesetzten Frist an ACO zurückzusenden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, behält ACO sich das Recht vor, das nicht retournierte Gerät in Rechnung zu stellen.
5. Preise
Allgemein
Massgebend sind jeweils die aktuellen auf www.aco.swiss publizierten Preise und Gebühren von ACO. ACO kann Preise und Gebühren unmittelbar vor der Nutzung einer bestimmten Dienstleistung bekannt geben.
Beginn Zahlungspflicht; Sperren
Die Zahlungspflicht beginnt in der Regel mit der Einschaltung der Dienstleistungen. Auch während der allfälligen Sperre einer Dienstleistung werden dem Kunden die vertraglich geschuldeten Preise in Rechnung gestellt. Vorbehältlich anders lautender fernmelderechtlicher Vorgaben erhebt ACO für das Sperren und Entsperren eine Sperrgebühr
6. Missbräuche
Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab (s. Ziffer 3) oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann ACO den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, ihre Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden bei Vertragsabschluss oder bei der Bestellung.
7. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Allgemein
ACO erstellt die Rechnung aufgrund ihrer Aufzeichnungen. Der Rechnungsbetrag ist bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Ist kein solches angegeben, gilt als Fälligkeitsdatum das Rechnungsdatum plus 10 Tage. Einwände des Kunden zu Benützungsgebühren müssen innerhalb zehn Tagen nach der beanstandeten Benutzung erfolgen. Danach gelten sie als vom Kunden akzeptiert. Betreffen die Einwände nur einen Teilbetrag der Rechnung, so kann ACO verlangen, dass der unbeanstandete Teil der Rechnung fristgerecht bezahlt wird. Mit Beendigung des Vertrages werden alle ausstehenden Beträge (d.h. auch Restlaufgebühren bis zum Ablauf einer noch laufenden Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer) fällig. Jede Partei kann unbestrittene Gegenforderungen zur Verrechnung bringen.
Zahlungsverzug
Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, fällt er ohne weiteres in Verzug und ACO kann soweit gesetzlich zulässig die Leistungserbringung bei allen Dienstleistungen unterbrechen, weitere Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen und/oder den Vertragfrist- und entschädigungslos auflösen. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die Aconel durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere schuldet der Kunde ACO einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 30.00 pro Mahnung. Beim Inkasso durch Dritte schuldet der Kunde zusätzlich Gebühren für deren Inkassoaufwand. Ist das Konto des Kunden beim Lastschriftverfahren nicht gedeckt, kann ACO eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 30.00 erheben.
Sicherheit
Hat ACO Zweifel hinsichtlich der vertragsgemässen Einhaltung der Zahlungsbedingungen oder erschwert sich möglicherweise das Inkasso von Forderungen, kann ACO auch eine Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen. Leistet der Kunde sie nicht, kann ACO die gleichen Massnahmen treffen wie beim Zahlungsverzug. Sicherheiten in Form einer Barhinterlegung werden zum Zinssatz für Sparkonti verzinst. ACO kann alle Forderungen gegen den Kunden mit geleisteten Sicherheiten verrechnen.
Starker Anstieg der Benutzungsgebühren
Steigen die Benutzungsgebühren des Kunden stark an, ist ACO berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren. Bei Verdacht auf Missbrauch oder Zweifel an der Zahlungswillig- bzw. fähigkeit des Kunden kann ACO alle Dienstleistungen sperren oder eine Sicherheit verlangen. Bestellung oder Bezug von Waren und Dienstleistungen Für Waren und Dienstleistungen, welche auf der Fernmelderechnung belastet werden, gelangt Ziffer 7 – vorbehältlich gesetzlicher Bestimmungen – auch dann zur Anwendung, wenn ACO nur das Inkasso für Dritte wahrnimmt.
8. Rufnummern und weitere Adressierungselemente
Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung oder Beibehaltung einer bestimmten Rufnummer oder eines anderen bestimmten Adressierungselements (z.B. IP-Adresse). ACO stellt sie dem Kunden zur Nutzung zur Verfügung. Sie gehen nicht in das Eigentum des Kunden über und können somit weder verkauft, verpfändet, vererbt noch sonst wie an Dritte übertragen werden, sofern ACO nicht ausdrücklich einwilligt. ACO kann sie entschädigungslos zurücknehmen oder ändern, wenn behördliche, betriebliche oder technische Gründe es erfordern oder im Falle von Rufnummer Streitigkeiten unter Privaten. Unter Vorbehalt der Portierung zu einem andern Anbieter, fallen die Adressierungselemente bei Beendigung des Bezugs der entsprechenden Dienstleistung entschädigungslos an ACO zurück und können anderen Kunden zugeteilt werden.
9. Datenschutz
Allgemein
Beim Umgang mit Daten hält sich ACO an die geltende Gesetzgebung, insbesondere an das Fernmelde- und Datenschutzrecht. ACO erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, namentlich die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden.
Der Kunde willigt ein, dass ACO
>
im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Vertrages Auskünfte
über ihn einholen bzw. Daten betreffend sein Zahlungsverhalten
weitergeben kann.
> seine Daten zu Inkassozwecken an Dritte weitergeben darf
>
seine Daten für Marketingzwecke bearbeiten darf, namentlich für die
bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen und
für massgeschneiderte Angebote und dass seine Daten zu den gleichen
Zwecken innerhalb der ACO bearbeitet werden können.
Leistungserbringung zusammen mit Dritten
Wird eine Dienstleistung von ACO gemeinsam mit Dritten erbracht oder bezieht der Kunde Leistungen Dritter über das Netz von ACO, so kann ACO Daten über den Kunden an Dritte weitergeben, insoweit dies für die Erbringung solcher Dienstleistungen notwendig ist.
10. Geistiges Eigentum
Für die Dauer des Vertrages erhält der Kunde das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Dienstleistungen und Produkte. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den Vertragsdokumenten. Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigem Eigentum bezüglich Dienstleistungen und Produkte von ACO verbleiben bei ihr oder den berechtigten Dritten. Verletzt der Kunde Immaterialgüterrechte von Dritten und wird ACO dafür in Anspruch genommen, so hat der Kunde ACO schadlos zu halten.
11. Benutzungseinschränkungen/Gewährleistung
Unterbrüche
ACO bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit ihrer Dienstleistungen. Sie kann jedoch keine Gewährleistung für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren ihrer Infrastruktur und ihrer Dienstleistungen geben.
Netze und Dienste Dritter
Für Sprach- oder Datenverkehr auf Drittnetzen oder mit Anschlüssen von Drittnetzen bestehen keine Zusicherungen oder Gewährleistungen bezüglich Verfügbarkeit, Qualität, Betrieb oder Support.
Risiken bei der Dienstleistungsbenutzung; Massnahmen ACO
ACO trifft Vorkehrungen, um ihr Netz vor Eingriffen Dritter zu schützen.
Sie kann jedoch keine Gewähr bieten, dass
> die Netzinfrastruktur vor unerlaubten Zugriffen oder unerlaubtem Abhören vollumfänglich geschützt ist.
>
nicht Spamming, schädliche Software, Spyware, Hacker oder
Phishing-Angriffe etc. die Benutzung …der Dienstleistung
beeinträchtigen, die Infrastruktur (z.B. Endgeräte, PC) des Kunden
beschädigen …oder ihn anderweitig schädigen.
ACO ist berechtigt, die mit dem Fernmeldenetz verbundenen Geräte auf Sicherheitsmängel
zu prüfen, Filter einzusetzen und weitere Massnahmen zu ergreifen, um die Infrastruktur von ACO, von Kunden und von Dritten vor rechtswidrigen oder sonst wie schädlichen Inhalten und Software zu schützen oder um den Zugang zu Inhalten, welche rechtswidrig oder für Minderjährige ungeeignet sind, zu verhindern.
Inhalte
ACO kann keine Verantwortung übernehmen für
> Inhalte, welche der Kunde von ACO übermitteln oder bearbeiten lässt oder die er Dritten …zugänglich macht.
> Inhalte, welche der Kunde über die Telekommunikationsnetze erhält.
>
die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Recht- und
Zweckmässigkeit, Verfügbarkeit sowie zeitgerechte Zustellung von
Informationen, welche von Dritten erstellt, bei Dritten abrufbar bzw.
über die Dienstleistungen von ACO zugänglich gemacht werden.
Umzug
Im Falle des Umzugs des Kunden kann ACO nicht gewährleisten, dass die Dienstleistungen am neuen Ort im gleichen Umfang angeboten werden.
12. Haftung von ACO
Allgemeine Haftungsbestimmung
Bei Vertragsverletzungen haftet ACO für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Die Haftung für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. ACO ersetzt jedoch Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis bis zum Gegenwert der während des letzten Vertragsjahres bezogenen Leistungen, höchstens aber CHF 500.00. Die Haftung von ACO für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste, Schäden infolge Downloads sind – soweit gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen. Sie haftet auch nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung ihrer Dienstleistungen.
Höhere Gewalt
ACO haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch Stromausfall und Auftreten schädlicher Software (z.B. Virenbefall).
Bezug von Waren oder Dienstleistungen Dritter
Benutzt der Kunde seine Anschlüsse zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen Dritter, ist Aconel – soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart – nicht Vertragspartnerin. Aconel übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für derartig bestellte oder bezogene Dienstleistungen oder Waren, auch dann nicht, wenn sie das Inkasso von Drittforderungen durchführt.
13. Dauer und Kündigung
Allgemein
Der Vertrag ist unbefristet. Eine Kündigung des Vertrages ist möglich, sobald bei keiner Dienstleistung eine Mindestbezugs- oder Verlängerungsdauer mehr läuft. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen, ausser ACO nehme im Einzelfall eine Kündigung in anderer Form entgegen. Soweit nicht anders vereinbart, kann jede Partei eine Dienstleistung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten auf Monatsende kündigen.
Mindestbezugs- und Verlängerungsdauer
Für einzelne Dienstleistungen können in anderen Vertragsdokumenten Mindestbezugs- und Verlängerungsdauer vorgesehen sein. Während deren Dauer sind Änderungen am Dienstleistungspaket auf Wunsch des Kunden nicht bzw. nur zu den von ACO festgelegten Kostenfolgen möglich. Eine Kündigung ohne Kostenfolgen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten auf Monatsende, erstmals aber auf Ende der Mindestbezugs- bzw. auf Ende der Verlängerungsdauer möglich. Kündigt der Kunde während laufender Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer («vorzeitig») oder kündigt ACO vorzeitig aus einem in Ziffer 7 genannten Grund eine Dienstleistung, schuldet der Kunde ACO die Restlaufgebühren bis zum Ablauf der Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer. Abweichende Regelungen bleiben vorbehalten. Kündigt ACO vorzeitig, ohne dass ein in Ziffer 7 genannter Grund vorliegt, schuldet der Kunde keine Restlaufgebühren.
14. Leistungsübersicht
ACO kann dem Kunden in geeigneter Form eine Leistungsübersicht über bestimmte oder alle Dienstleistungen zur Verfügung stellen, die er bei ACO bezieht. Sofern der Kunde nicht innerhalb der auf der Leistungsübersicht genannten Frist und Form eine Berichtigung von fehlerhaften Angaben verlangt, wird die Leistungsübersicht Vertragsbestandteil. Stellt ACO ihrerseits fest, dass die Leistungsübersicht fehlerhaft ist, kann sie dem Kunden eine berichtigte Version zustellen.
15. Änderungen
Änderungen bei Preisen und Dienstleistungen ACO behält sich vor, die Preise, ihre Dienstleistungen, die besonderen Bedingungen und die Angebotsbedingungen jederzeit anzupassen. Änderungen gibt ACO dem Kunden in geeigneter Weise bekannt. Erhöht ACO Preise so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Kunden führen oder ändert ACO eine vom Kunden bezogene Dienstleistung erheblich zum Nachteil des Kunden, kann der Kunde die betroffene Dienstleistung bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen. Preisanpassungen infolge Änderung der Abgabesätze (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer) sowie Preiserhöhungen von Drittanbietern (insb. bei Mehrwertdiensten) gelten nicht als Preiserhöhungen und berechtigen nicht zur Kündigung. Senkt ACO die Preise, kann sie gleichzeitig allfällig vor der Preissenkung gewährte Rabatte anpassen.
Änderungen der AGB
ACO behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. ACO informiert die Kunden in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB. Sind die Änderungen für den Kunden nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag mit ACO ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen.
16. Übertragung
Die Übertragung des Vertrages oder von Rechten oder Pflichten aus diesem Vertrag bedarf beidseitiger schriftlicher Zustimmung. ACO ist berechtigt, Parteiwechsel auch mündlich zu akzeptieren. ACO kann den vorliegenden Vertrag oder Rechte und Pflichten daraus ohne Zustimmung des Kunden an ACO oder eine andere Gesellschaft übertragen, sofern ACO diese Gesellschaft direkt oder indirekt kontrolliert. Weiter ist ACO berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden Verträge oder Forderungen daraus zu Inkassozwecken an Dritte zu übertragen bzw. abzutreten.
17. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten (vgl. insb. Art. 32 und 35 ZPO für Konsumenten).
Aconel (Swiss) AG
Bernstrasse 42
3037 Herrenschwanden